Kaplan Solutions · Vertrag · 24. Juni 2026
Kaplan Solutions
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Vertraulich · Vermittlungsvertrag

Vermittlungsvertrag

Partner-Unternehmen (Auftragnehmer) · Erfolgsbasierte Bauauftragsvermittlung

Stand 24. Juni 2026
AGB Kaplan Solutions gelten ergänzend

§ 1 Vertragsparteien

Vermittler
Ferhat Kawa Kaplan, Marke „Kaplan Solutions“
Hochstraße 8, 13357 Berlin
kontakt@kaplan-solutions.de · +49 159 01309199
„Kaplan Solutions“
Partner-Unternehmen
Firma:
Rechtsform:
Vertretung:
Anschrift:
E-Mail:
Telefon:
USt-IdNr.:
„Partner“ (Auftragnehmer)

Kaplan Solutions und der Partner („Parteien“) schließen folgenden Vertrag. Kaplan Solutions vermittelt qualifizierte Bauaufträge im B2B-Bereich; der Partner wünscht die Vermittlung passender Auftraggeber.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Kaplan Solutions erbringt gegenüber dem Partner Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Bauwesen im Sinne der §§ 652, 652a BGB. Gegenstand ist insbesondere die Benennung geeigneter Auftraggeber (Bauherren, Investoren, Generalunternehmer) sowie die Koordination des Erstkontakts bis zum Abschluss eines Bauhauptvertrags.
  2. Kaplan Solutions ist kein ausführendes Bauunternehmen. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, kein Zuschlag und keine Auftragsvergabe geschuldet.
  3. Der Partner stellt Kaplan Solutions alle für das Matching erforderlichen Angaben (Gewerke, Region, Kapazität, Referenzen, Auftragsvolumen) wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung.
  4. Beauftragte Leistungsart (bitte ankreuzen — mindestens eine Option):
    Nachweis gemäß § 652 BGB — Benennung geeigneter Auftraggeber
    Vermittlung gemäß § 652a BGB — Herbeiführung des Vertragsschlusses
    Standard bei Kaplan Solutions: Vermittlung (§ 652a BGB).
  5. Definition Bauhauptvertrag: Werkvertrag, Generalunternehmervertrag oder vergleichbarer Vertrag über Bauleistungen am vermittelten Objekt/Projekt, einschließlich vereinbarter Nachträge und Mehrleistungen, die innerhalb von 12 Monaten nach Hauptvertragsunterzeichnung auf dem vermittelten Projekt beruhen.
  6. Einbeziehung weiterer Vereinbarungen: Als Bauhauptvertrag gelten auch verbindliche Angebotsannahmen, Letter-of-Intent (LOI), Werkverträge über Teilleistungen sowie Generalunternehmer- und Subunternehmerverträge, sofern sie auf dem vermittelten Projekt basieren und Bauleistungen am vermittelten Objekt betreffen.

§ 3 Vergütung (Erfolgsprovision)

  1. Der Partner schuldet Kaplan Solutions eine Erfolgsprovision in Höhe von 5.0 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme des zwischen dem Partner und einem vermittelten Auftraggeber geschlossenen Bauhauptvertrags.
  2. Die Provision beträgt mindestens 1.500 € und höchstens 30.000 € je vermitteltem Hauptvertrag, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
  3. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Netto-Auftragssumme des Bauhauptvertrags ohne Umsatzsteuer. Nachträge und Mehraufträge werden einbezogen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Hauptvertragsunterzeichnung vereinbart werden und auf dem vermittelten Projekt beruhen.
  4. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Fälligkeit: Die Provision ist als Einmalzahlung (keine Ratenzahlung an Kaplan Solutions) innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem früheren der folgenden Ereignisse fällig: (a) Unterzeichnung des Bauhauptvertrags durch beide Parteien, (b) Beginn der Bauleistung am vermittelten Objekt, (c) Eingang der ersten vereinbarten Anzahlung oder Abschlagszahlung beim Partner.
  6. Keine Staffelung: Eine Staffelung der Provision nach Baufortschritt ist ausgeschlossen, es sei denn, Kaplan Solutions stimmt dies ausdrücklich schriftlich zu. Die Fälligkeit nach Abs. 5 ist nicht vom vollständigen Baufortschritt abhängig.
  7. Kaplan Solutions stellt dem Partner eine ordnungsgemäße Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zusätzlich eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
  8. Mahnverfahren: Bei Zahlungsverzug ist Kaplan Solutions berechtigt, Mahnungen zu erheben. Ab der zweiten Mahnung können angemessene, nachweisbare Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Es fällt keine Listengebühr und keine Aufnahmegebühr für die standardmäßige Netzwerk-Aufnahme an, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.

§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs

  1. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge der Tätigkeit von Kaplan Solutions ein Bauhauptvertrag zwischen dem Partner und einem von Kaplan Solutions nachgewiesenen oder vermittelten Auftraggeber zustande kommt.
  2. Nachvertragliche Provision: Kommt innerhalb von 12 Monaten nach schriftlichem Nachweis (E-Mail genügt) eines Auftraggebers ein Bauhauptvertrag zwischen dem Partner und diesem Auftraggeber zustande, ist die Provision gleichfalls geschuldet — auch wenn der Erstkontakt zunächst nicht zum Abschluss führte.
  3. Als Nachweis gilt insbesondere die Benennung des Auftraggebers unter Angabe von Name/Firma, Projekt, Anfrage-Nr. (z. B. KS-2026-XXXX) und Datum der Erstbenennung.
  4. Beweismaß: Als Nachweis der Erstbenennung genügt die von Kaplan Solutions versandte Intro-E-Mail oder gleichwertige Mitteilung in Textform unter Angabe der Anfrage-Nr., des Auftraggebers, des Projekts und des Datums. Der Partner bestätigt den Empfang spätestens mit Rücksendung dieses Vertrags oder einer Antwort in Textform.
  5. Umgehungsschutz: Wird ein vermittelter Auftrag über verbundene Unternehmen, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, nahe Angehörige, Gesellschafter, Subunternehmer oder sonstige Dritte abgewickelt, um die Provision zu umgehen, besteht der Provisionsanspruch gleichwohl, als wäre der Partner selbst Vertragspartner geworden.
  6. Generalunternehmer / Subvergabe: Wird der Partner als Generalunternehmer oder Koordinator tätig und vergibt Teilleistungen an Subunternehmer, bleibt die Berechnungsgrundlage die vereinbarte Netto-Auftragssumme des Bauhauptvertrags mit dem Auftraggeber; eine Aufteilung zur Umgehung der Provision ist unzulässig.
  7. Vertragsstrafe bei Umgehung: Handelt der Partner vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflichten aus § 5 Abs. 4 (Abwerbeschutz) oder gegen den Umgehungsschutz, ist er zusätzlich zur Provision zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der geschuldeten Provision verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten; eine angemessene Herabsetzung durch das Gericht bleibt unberührt (§ 343 BGB).
  8. § 654 BGB — Keine Doppeltätigkeit: Der Partner bestätigt, dass Kaplan Solutions nicht bereits als Makler ausschließlich für denselben Auftraggeber und dasselbe Projekt durch einen Dritten beauftragt ist. Der Partner wird Kaplan Solutions vor Annahme des Nachweises unverzüglich informieren, wenn bereits aktive Vertragsverhandlungen oder ein bestehendes Maklerverhältnis mit dem betreffenden Auftraggeber und Projekt besteht.
  9. Ausschluss: Keine Provision, wenn der Partner Kaplan Solutions vor dem Nachweis schriftlich mitteilt, dass bereits aktive Vertragsverhandlungen mit dem betreffenden Auftraggeber bestehen, und dies nachweisbar ist.

§ 5 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Partners

  1. Der Partner informiert Kaplan Solutions unverzüglich (innerhalb von 7 Werktagen) über den Abschluss, die Ablehnung oder den wesentlichen Stand von Vertragsverhandlungen mit vermittelten Auftraggebern. Bei verspäteter Meldung (> 7 Werktage nach Vertragsschluss) ist Kaplan Solutions berechtigt, eine Meldepauschale von 250 € zusätzlich zur Provision geltend zu machen.
  2. Zur Provisionsabrechnung stellt der Partner auf Anfrage innerhalb von 10 Werktagen eine Kopie des Bauhauptvertrags, eine Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Bestätigung der Netto-Auftragssumme bereit. Kaplan Solutions behandelt diese Unterlagen vertraulich. Weigert sich der Partner ohne sachlichen Grund oder verzögert die Auskunft über 7 Werktage hinaus, ist Kaplan Solutions berechtigt, (a) die Netto-Auftragssumme nach billigem Ermessen zu schätzen und diese Schätzung bis zum Beweis des Gegenteils für die Rechnungsstellung zugrunde zu legen, (b) den Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit zur Bestätigung der Auftragssumme anzuschreiben sowie (c) die Meldepauschale nach Abs. 1 zusätzlich geltend zu machen.
  3. Der Partner erteilt Kaplan Solutions das Recht, gegenüber dem Auftraggeber den erfolgreichen Erstkontakt als vermittelt durch Kaplan Solutions nachzuweisen.
  4. Abwerbeschutz: Der Partner verpflichtet sich, in der Anlage benannte Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Erstbenennung nicht ohne Beteiligung von Kaplan Solutions direkt zu kontaktieren, Angebote abzugeben oder zu beauftragen, soweit der Erstkontakt auf die Tätigkeit von Kaplan Solutions zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Projekte am selben Objekt / derselben Projektreferenz.
  5. Freigabe von Projektunterlagen: Detaillierte Projektunterlagen, Adressen, Leistungsverzeichnisse und direkte Kontaktdaten des Auftraggebers erhält der Partner erst nach Unterzeichnung dieses Vertrags und schriftlicher Freigabe durch Kaplan Solutions (Intro-E-Mail mit Referenznummer genügt).
  6. Elektronische Signatur: Der Vertrag kann rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden (PDF-Signatur, qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, oder scanneingereichte Unterschrift per E-Mail).

§ 6 Abtretung und Aufrechnung

  1. Kaplan Solutions ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Der Partner wird hiervon in Textform informiert.
  2. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Partners sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Kaplan Solutions verarbeitet.
  2. Der Partner sichert zu, bei Weitergabe von Mitarbeiter- oder Kundendaten über eine Rechtsgrundlage zu verfügen. Erhält der Partner Lead-Daten von Kaplan Solutions, verarbeitet er diese ausschließlich zur Bearbeitung der vermittelten Anfrage und löscht sie auf Anforderung, sofern kein Auftrag zustande kommt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Provisionsansprüche für während der Vertragslaufzeit nachgewiesene Auftraggeber bleiben gemäß § 4 auch nach Vertragsende bestehen.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

  1. Kaplan Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Kaplan Solutions übernimmt keine Gewähr für die Bonität, Leistungsfähigkeit, Qualität oder Termintreue von Auftraggebern. Auswahl, Prüfung und Beauftragung obliegen allein dem Partner.
  4. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen der jeweils anderen Partei sowie von vermittelten Dritten vertraulich und geben diese nicht an unbefugte Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
  5. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaplan Solutions in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen hat dieser Vermittlungsvertrag Vorrang.

Anlage: Vermittelter Kontakt

Anfrage-Nr. 
Auftraggeber 
Projekt / Region 
Datum / Netto (Plan) 

Ort, Datum · Unterschriften

Ort, Datum:

Ferhat Kawa Kaplan
(Kaplan Solutions)

Partner-Unternehmen
(vertretungsberechtigt)