Kaplan Solutions — Vertragsvorlage · Stand 24. Juni 2026
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Kaplan Solutions

Vermittlungsvertrag

Partner-Unternehmen (Auftragnehmer) · Erfolgsbasierte Bauauftragsvermittlung

Mustervertrag. Verbindlich erst nach Unterzeichnung beider Parteien. Vor Ersteinsatz durch einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht prüfen lassen. Es gelten ergänzend die AGB von Kaplan Solutions.

Vertragsparteien

Vermittler
Ferhat Kawa Kaplan
handelnd unter der Marke „Kaplan Solutions“
Hochstraße 8, 13357 Berlin, Deutschland
E-Mail: Kawa.f.Kaplan@gmail.com · Telefon: +49 159 01309199
(nachfolgend „Kaplan Solutions“)
Partner-Unternehmen (Auftragnehmer)
Firma: Rechtsform: Vertretungsberechtigt: Anschrift: E-Mail: Telefon: USt-IdNr. / Steuernr.: (nachfolgend „Partner“)

Kaplan Solutions und der Partner werden nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt.

Präambel

Kaplan Solutions vermittelt qualifizierte Bauaufträge und Projektanfragen im B2B-Bereich. Der Partner ist ein Bau- bzw. Handwerksunternehmen und wünscht die Vermittlung passender Auftraggeber. Die Parteien schließen daher folgenden Vertrag.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Kaplan Solutions erbringt gegenüber dem Partner Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Bauwesen im Sinne der §§ 652, 652a BGB. Gegenstand ist insbesondere die Benennung geeigneter Auftraggeber (Bauherren, Investoren, Generalunternehmer) sowie die Koordination des Erstkontakts bis zum Abschluss eines Bauhauptvertrags.
  2. Kaplan Solutions ist kein ausführendes Bauunternehmen. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, kein Zuschlag und keine Auftragsvergabe geschuldet.
  3. Der Partner stellt Kaplan Solutions alle für das Matching erforderlichen Angaben (Gewerke, Region, Kapazität, Referenzen, Auftragsvolumen) wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung.
  4. Beauftragte Leistungsart (bitte ankreuzen — mindestens eine Option):
    Nachweis gemäß § 652 BGB — Benennung geeigneter Auftraggeber
    Vermittlung gemäß § 652a BGB — Herbeiführung des Vertragsschlusses
    Standard bei Kaplan Solutions: Vermittlung (§ 652a BGB).
  5. Definition Bauhauptvertrag: Werkvertrag, Generalunternehmervertrag oder vergleichbarer Vertrag über Bauleistungen am vermittelten Objekt/Projekt, einschließlich vereinbarter Nachträge und Mehrleistungen, die innerhalb von 12 Monaten nach Hauptvertragsunterzeichnung auf dem vermittelten Projekt beruhen.

§ 2 Vergütung (Erfolgsprovision)

  1. Der Partner schuldet Kaplan Solutions eine Erfolgsprovision in Höhe von 5.0 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme des zwischen dem Partner und einem vermittelten Auftraggeber geschlossenen Bauhauptvertrags.
  2. Die Provision beträgt mindestens 1.500 € und höchstens 35.000 € je vermitteltem Hauptvertrag, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
  3. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Netto-Auftragssumme des Bauhauptvertrags ohne Umsatzsteuer. Nachträge und Mehraufträge werden einbezogen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Hauptvertragsunterzeichnung vereinbart werden und auf dem vermittelten Projekt beruhen.
  4. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Fälligkeit: Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem früheren der folgenden Ereignisse: (a) Unterzeichnung des Bauhauptvertrags durch beide Parteien, (b) Beginn der Bauleistung, (c) Eingang der ersten vereinbarten Anzahlung beim Partner.
  6. Kaplan Solutions stellt dem Partner eine ordnungsgemäße Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zusätzlich eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
  7. Es fällt keine Listengebühr und keine Aufnahmegebühr für die standardmäßige Netzwerk-Aufnahme an, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs

  1. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge der Tätigkeit von Kaplan Solutions ein Bauhauptvertrag zwischen dem Partner und einem von Kaplan Solutions nachgewiesenen oder vermittelten Auftraggeber zustande kommt.
  2. Nachvertragliche Provision: Kommt innerhalb von 12 Monaten nach schriftlichem Nachweis (E-Mail genügt) eines Auftraggebers ein Bauhauptvertrag zwischen dem Partner und diesem Auftraggeber zustande, ist die Provision gleichfalls geschuldet — auch wenn der Erstkontakt zunächst nicht zum Abschluss führte.
  3. Als Nachweis gilt insbesondere die Benennung des Auftraggebers unter Angabe von Name/Firma, Projekt, Anfrage-Nr. (z. B. KS-2026-XXXX) und Datum der Erstbenennung.
  4. Umgehungsschutz: Wird ein vermittelter Auftrag über verbundene Unternehmen, Ehegatten, nahe Angehörige oder sonstige Dritte abgewickelt, um die Provision zu umgehen, besteht der Provisionsanspruch gleichwohl.
  5. Ausschluss: Keine Provision, wenn der Partner Kaplan Solutions vor dem Nachweis schriftlich mitteilt, dass bereits aktive Vertragsverhandlungen mit dem betreffenden Auftraggeber bestehen, und dies nachweisbar ist.

§ 4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Partners

  1. Der Partner informiert Kaplan Solutions unverzüglich (innerhalb von 7 Werktagen) über den Abschluss, die Ablehnung oder den wesentlichen Stand von Vertragsverhandlungen mit vermittelten Auftraggebern. Bei verspäteter Meldung (> 7 Werktage nach Vertragsschluss) ist Kaplan Solutions berechtigt, eine Meldepauschale von 250 € zusätzlich zur Provision geltend zu machen.
  2. Zur Provisionsabrechnung stellt der Partner auf Anfrage innerhalb von 10 Werktagen eine Kopie des Bauhauptvertrags, eine Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Bestätigung der Netto-Auftragssumme bereit. Kaplan Solutions behandelt diese Unterlagen vertraulich. Weigert sich der Partner ohne sachlichen Grund, darf Kaplan Solutions die Netto-Auftragssumme nach billigem Ermessen schätzen.
  3. Der Partner erteilt Kaplan Solutions das Recht, gegenüber dem Auftraggeber den erfolgreichen Erstkontakt als vermittelt durch Kaplan Solutions nachzuweisen.
  4. Abwerbeschutz: Der Partner verpflichtet sich, benannte Auftraggeber (siehe Anlage) innerhalb von 12 Monaten nach Erstbenennung nicht ohne Beteiligung von Kaplan Solutions direkt zu kontaktieren oder zu beauftragen, soweit der Erstkontakt auf die Tätigkeit von Kaplan Solutions zurückzuführen ist.

§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Kaplan Solutions verarbeitet.
  2. Der Partner sichert zu, bei Weitergabe von Mitarbeiter- oder Kundendaten über eine Rechtsgrundlage zu verfügen. Erhält der Partner Lead-Daten von Kaplan Solutions, verarbeitet er diese ausschließlich zur Bearbeitung der vermittelten Anfrage und löscht sie auf Anforderung, sofern kein Auftrag zustande kommt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Provisionsansprüche für während der Vertragslaufzeit nachgewiesene Auftraggeber bleiben gemäß § 3 auch nach Vertragsende bestehen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Kaplan Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Kaplan Solutions übernimmt keine Gewähr für die Bonität, Leistungsfähigkeit, Qualität oder Termintreue von Auftraggebern. Auswahl, Prüfung und Beauftragung obliegen allein dem Partner.
  4. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen der jeweils anderen Partei sowie von vermittelten Dritten vertraulich und geben diese nicht an unbefugte Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
  5. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaplan Solutions in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen hat dieser Vermittlungsvertrag Vorrang.

Anlage: Vermittelter Kontakt (Pflicht bei jedem Erstkontakt)

Diese Anlage wird bei jeder Benennung eines Auftraggebers ausgefüllt und dem Partner per E-Mail übermittelt. Sie dient als Nachweis gemäß § 3 und Grundlage der Provisionsabrechnung.

Anfrage-Nr. Kaplan Solutions 
Auftraggeber (Name/Firma) 
Projekt / Region 
Datum Erstbenennung 
Netto-Auftragssumme (Plan) 

Unterschriften

Ort, Datum:

Ferhat Kawa Kaplan
(handelnd unter der Marke Kaplan Solutions)

Partner-Unternehmen
(Firma, vertretungsberechtigte Person)