Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24. Juni 2026
Für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Kaplan Solutions. Details zum Provisionsmodell und Vermittlungsvertrag (Muster).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Ferhat Kawa Kaplan (nachfolgend „Kaplan Solutions“) und Bauherren, Investoren sowie Partner-Unternehmen aus dem Bauwesen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können zusätzliche gesetzliche Rechte geltend machen; diese AGB beschränken solche Rechte nicht.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Kaplan Solutions erbringt Vermittlungs-, Nachweis- und Projektberatungsleistungen im Bauwesen, insbesondere:
- Aufnahme und Qualifizierung von Projektanfragen
- Vorauswahl und Matching geeigneter Bauunternehmen
- Seriositätsprüfung (u. a. Impressum, Register, Domain)
- Koordination des Erstkontakts und Begleitung bis zum Vertragsabschluss
(2) Kaplan Solutions ist kein ausführendes Bauunternehmen und übernimmt keine Bauleistungen, Gewährleistung für Bauausführungen oder Planungshoheit, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss & Erstberatung
(1) Website-Inhalte und Outreach-Kommunikation sind unverbindlich.
(2) Eine Kontaktanfrage über die Website begründet keinen Vermittlungsvertrag, sondern eine unverbindliche Erstberatung.
(3) Ein Vermittlungsvertrag kommt durch Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Vergütung & Provisionsmodell
(1) Die Vergütung ist erfolgsbasiert. Konkrete Konditionen ergeben sich aus dem Provisionsmodell, dem individuellen Vermittlungsvertrag und der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Partner-Unternehmen (Auftragnehmer): Standardprovision 5.0 % der Netto-Auftragssumme (min. 1.500 €, max. 35.000 €), fällig bei Vertragsschluss mit vermitteltem Auftraggeber.
(3) Bauherren / Investoren: Erstberatung kostenfrei; Erfolgsprovision 0 % — in der Regel entfällt eine Vergütung zugunsten des Bauherrn.
(4) Keine Listengebühr für die standardmäßige Netzwerk-Aufnahme. Beratungspauschalen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 5 Provisionsanspruch & Nachvertragliche Provision
(1) Der Provisionsanspruch entsteht bei Zustandekommen eines Bauhauptvertrags infolge unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit (§ 652, § 652a BGB).
(2) Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Benennung ein Hauptvertrag mit der nachgewiesenen Gegenpartei zustande, ist die Provision gleichfalls geschuldet.
(3) Der Auftraggeber informiert Kaplan Solutions unverzüglich über Vertragsabschlüsse mit vermittelten Partnern und stellt auf Anfrage die zur Abrechnung erforderlichen Informationen bereit.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Kunde macht alle für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß (Projektstand, Budget, Region, Kapazitäten, Gewerke). Kaplan Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Fehlvermittlungen wegen unvollständiger oder falscher Angaben.
§ 7 Kein Erfolgsversprechen
Kaplan Solutions schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen Zuschlag und keine Auftragsvergabe. Auswahl und Beauftragung liegen allein bei den beteiligten Parteien.
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mängel aus Bauausführungen Dritter, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Vertraulichkeit & Datenschutz
Vertrauliche Informationen werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
Vermittlungsverträge können mit 14 Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Provisionsansprüche für während der Laufzeit vermittelte Kontakte bleiben bestehen. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: 24. Juni 2026. Individuelle Konditionen haben Vorrang vor diesen Standard-AGB.