Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 19. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Vermittlungsleistungen zwischen der Ferhat Kawa Kaplan (nachfolgend „Kaplan Solutions“) und ihren Auftraggebern sowie Partner-Unternehmen aus dem Bauwesen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Kaplan Solutions ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Kaplan Solutions erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung und Projektberatung im Bauwesen. Hierzu gehören insbesondere die Aufnahme von Projektanfragen, die Vorauswahl geeigneter Bauunternehmen sowie die Koordination des Erstkontakts.
(2) Kaplan Solutions ist nicht selbst ausführendes Bauunternehmen und übernimmt keine Bauleistungen, Gewährleistung für Bauausführungen oder technische Planungsverantwortung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote und Informationen auf der Website sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Angebote im rechtlichen Sinne dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder den Beginn der konkret vereinbarten Vermittlungsleistung zustande.
(3) Die Übermittlung einer Kontaktanfrage über die Website begründet noch keinen Vermittlungsvertrag, sondern dient der unverbindlichen Erstberatung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen (z. B. Projektstand, Budget, Standort, Kapazitäten). Kaplan Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Fehlvermittlungen, die auf unvollständigen oder falschen Angaben beruhen.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung für Vermittlungsleistungen richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Provision oder Pauschale. Eine konkrete Provision wird vor Vertragsschluss schriftlich bestätigt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird eine erfolgsabhängige Provision nur bei zustande kommenem Hauptvertrag zwischen vermittelten Parteien fällig.
§ 6 Kein Erfolgsversprechen
Kaplan Solutions schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen Zuschlag und keine Auftragsvergabe. Die Auswahl und Entscheidung über die Beauftragung liegt allein bei den beteiligten Parteien.
§ 7 Haftung
(1) Kaplan Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kaplan Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aus Bauausführungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Einzelverträge können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.